Wer kennt dieses Schild hier nicht?
Häufig hört man dazu sehr diskreditierende und wütende Kommentare der YouTube Nutzer, die einmal wieder ein Video nicht ansehen können oder deren eigenes Video wegen angeblich urheberrechtsverletzender Inhalte nicht veröffentlicht werden kann. Was viele nicht wissen: Es ist nicht die GEMA, die die Videos sperrt. Es ist YouTube. Nur warum? Zeit den Streit einmal genauer darzulegen:
Der Grund für den Streit zwischen der GEMA und YouTube ist die Uneinigkeit über die Vergütung eines Userklicks. Die GEMA ist eine non-profit Gesellschaft, die dafür zuständig ist, dass jedes seiner Mitglieder, welche vornehmlich Musiker, Komponisten und Songtexter sind, eine Vergütung enthalten, sobald irgendwo öffentlich ihre Werke gespielt werden.
Im Fall von YouTube verlangt die GEMA, dass für jeden Klick 0,00375 € gezahlt werden sollen. Das klingt erst mal wenig, doch sind das z.B. bei 100 000 Klicks 375 €. Keine Verwertungsgesellschaft der Welt verlangt so hohe Summen für seine Künstler. Da sich beide Parteien bislang nicht einigen konnten, sperrt YouTube in Deutschland auf Verdacht alle Videos, die geschützte Inhalte enthalten könnten. Es findet kein Abgleich mit tatsächlich geschützten Titeln statt. YouTube kritisiert, dass die GEMA keine entsprechenden Listen herausgibt. Doch müsste man sich einmal den Papierkrieg vorstellen, der entbrennen würde, würden sich YouTube und GEMA permanent abgleichen. Kosten, die die kleine non-profit Organisation in ihrer heutigen Struktur gar nicht tragen kann. Die GEMA möchte sich anderseits in ihren Forderungen nicht deutlich herunterhandeln lassen. Und solange dieser Konflikt tobt, werden weiterhin Videos willkürlich gesperrt.
Die GEMA selbst sagt, sie selbst sperre definitiv keine Videos, außer in der Vergangenheit einmal während eines Prozesses zwölf unpopuläre Titel, wie z.B. „Zwölf kleine Italiener“.
Das Hamburger Landgericht entschied im Jahre 2012 zu dem Thema, dass bei YouTube hochgeladene Titel auf Verlangen der GEMA gelöscht werden müssen, jedoch YouTube selbst diese Titel nicht prüfen oder gar vorläufig sperren muss. Prinzipiell sind die von YouTube eingeblendeten Tafeln gesetzlich unnötig, sie unterliegen keiner Rechtsgrundlage. Auch der aktuelle Text der Tafeln spricht nicht von tatsächlicher Urheberrechtsverletzung, sondern nur von der „Möglichkeit“. Von der GEMA wird es als Kampagne gegen sie angesehen. Das hamburger Urteil ist noch nicht das Entgültige, aber ein erster, wegweisender Schritt.
Das genaue Urteil kann hier im Detail nachgelesen werden:
LG Hamburg, 20.04.2012 – 310 O 461/10
Ein treffenderer Hinweis für die YouTubenutzerwäre wohl dieser hier:
Man kann festhalten- nicht die GEMA sperrt Videos, sondern YouTube, um die GEMA auch durch die Verbraucher unter Druck zu setzen. Rechtlich betrachtet ist diese Maßnahme nicht nötig. Es wäre noch hinzuzufügen, dass die GEMA einen ganz wichtigen Beitrag zur Erhaltung unserer Musiklandschaft beiträgt und dafür sorgt, dass die Arbeit von den Künstlern, die wir so schätzen, wenigstens geringfügig vergütet wird. Dies ist das Ziel der GEMA und sie selbst verdient als non-profit Organisation nicht selbst daran. Und auch wenn es Tatsache ist, dass manche Bereiche der GEMA durchaus eine Umstrukturierung vertragen könnten und den Weg ins digitale Zeitalter finden müssen, so ist sie dennoch eine sehr wichtige Einrichtung für alle Musikschaffenden und kämpft ausdauernd für deren und somit auch unserer Interessen als Musikfans.